AGB

Zahlungsbedingungen:
Wenn nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag bis spätestens eine Woche vor Veranstaltung zu entrichten, oder bei Lieferung in bar oder per Scheck. Sonderbauten, Sonderanfertigen und Branding sind bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltung zu zahlen.

Angebote:

Alle Angebote von eventsolution sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung, ein gültiger Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch eventsolution zustande. Der Abschluss eines
Vertrages sowie Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Rücktritt:

Im Falle von Stornierungen durch den Mieter berechnen wir wie folgt:
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme
- bis 14 Tage vor der Veranstaltung 70% der Vertragssumme
- bis zum Tag der Veranstaltung 90% der Vertragssumme Haftung:
Der Mietgegenstand wird vom Mieter beim Empfang auf Unversehrtheit überprüft und durch Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt. Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind vom Vermieter sofort anzuzeigen, spätere Reklamationen
sind ausgeschlossen. Sollte der Mietgegenstand durch Eigenverschulden beschädigt werden, ist der Mieter in voller Höhe haftbar. Der Mieter ist auch bei Beschädigungen und Diebstahl durch dritte haftbar, bei Beschädigungen durch Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter auch für entstehende Mietausfälle. Bei Verlust wird der Widerbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei mündlich angegebenen Daten oder Maße übernimmt eventsolution keine Haftung für die Richtigkeit
der übertragenen Daten. Bei einer Betreuung durch eventsolution besteht eine Haftpflichtversicherung. Pflichten:
Sollte bei Vertragsabschluss vereinbart werden, dass der Mieter für den Auf- und Abbau Helfer zur Verfügung stellt, so verpflichtet sich der Mieter, dass die Helfer auch pünktlich und in vereinbarten Anzahl zu Verfügung stehen. Sollten die Helfer
nicht zur Verfügung stehen behält sich eventsolution das Recht vor, den Mehraufwand wie folgt in Rechnung zu stellen, jeweils 150,00 Euro+ MwSt. für Auf- oder Abbau je Helfer. Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die Zufahrt
mit einem großen Transporter oder LKW zum Be- und Entladen möglich ist. Die Transportkosten sind frei Bordsteinkante am Veranstaltungsort gerechnet, weitere Wege, Stockwerke oder eventuelle Hindernisse am Veranstaltungsort werden gesondert berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei, dies bezieht auch eventuelle GEMA
Gebühren inkl. deren Anmeldung bei der Miete von Beschallungsanlagen mit ein, auch wenn die Bedienung durch den Vermieter erfolgt. Eventuell anfallende Maut Gebühren trägt der Mieter, diese werden nachträglich in Rechnung gestellt. Mietmaterial:
Sämtliche Geräte entsprechen in etwa den Abbildungen im Katalog (alle Fotos im Katalog sind original Fotos unserer Geräte), können jedoch in Farbe, Form und Größe abweichen. Alle angegebenen Maße sind ca. Maße und beziehen sich auf die
reine Stellfläche, zusätzlich Fläche für den Betrieb ist notwendig. Bei Eisbahnen wird mindestens ein Meter an jeder Seite zuzüglich zur Stellfläche benötigt. Die Größenangaben von mobilen Eisbahnen haben eine Toleranz von bis zu 10% Ermäßigungen:
Bei Mehr-Tages Einsätzen gibt es hohe Ermäßigungen z.B. auf den 2. Tag bis zu 30% des Tages -mietpreises. Weiterhin gewähren wir günstige Wochen- und Monatsmieten. Bei der Anmietung von mehreren Geräten gewähren wir ebenfalls entsprechende Ermäßigungen.Für mehrtägige Messeeinsätze unterbreiten wir gerne ein unverbindliches Angebot.
Hotelpauschale:
Wir berechnen für unsere Mitarbeiter eine Hotelpauschale inkl. Frühstück von 75,00 Euro für ein Einzelzimmer und 95,00 Euro für ein Doppelzimmer. Bei Messezeiten können eventuell höhere Übernachtungskosten anfallen die eventsolution dann
bei entsprechendem Nachweis nachberechnet. Optional kann ein Hotel inkl. Frühstück vom Veranstalter gestellt werden. Spesen:
Falls keine Verpflegung vor Ort gewährleistet werden kann, berechnen wir 25,00 € für jeden eventsolution Mitarbeiter/in pro Tag Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung von
eventsolution auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen und Schadensersatzansprüchen. Gerichtsstand ist Moers

 



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