AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – eventsolution

1. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote von eventsolution sind freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch eventsolution zustande. Änderungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Alternativ kann die Zahlung bei Lieferung in bar erfolgen. Kosten für Sonderbauten, Sonderanfertigungen und Branding sind bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

3. Rücktritt / Stornierung

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren auf die gesamte Vertragssumme erhoben:

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

Ab dem 13. Tag bis zum Tag der Veranstaltung: 90 %

Bei Outdoor-Einsätzen trägt der Mieter das Wetterrisiko. Ein witterungsbedingter Abbruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht des vollen Mietpreises.

4. Haftung und technischer Ausfall

Prüfung: Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Empfang auf Unversehrtheit. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Schäden: Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden durch Eigenverschulden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (auch durch Dritte). Bei Verlust wird der aktuelle Wiederbeschaffungswert berechnet.

Technischer Defekt: Bei einem irreparablen technischen Defekt während der Mietzeit beschränkt sich die Haftung von eventsolution auf die Rückerstattung des anteiligen Mietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Versicherung: Bei Betreuung durch Personal von eventsolution besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

5. Pflichten des Mieters & Technische Voraussetzungen

Strom & Untergrund: Der Mieter stellt einen fachgerechten, ausreichend dimensionierten Stromanschluss sowie einen ebenen, tragfähigen Untergrund bereit.

Helfer: Vereinbarte Aufbauhelfer müssen pünktlich und in der vereinbarten Anzahl anwesend sein. Bei Nichteinhaltung berechnet eventsolution einen Mehraufwand von 150,00 € zzgl. MwSt. pro fehlende Helfer.

Zufahrt: Der Mieter garantiert die Zufahrt für einen LKW zum Be- und Entladen (frei Bordsteinkante). Erschwerte Bedingungen (Stockwerke, weite Wege) werden gesondert berechnet.

Genehmigungen: Der Mieter ist für behördliche Auflagen und Genehmigungen (z. B. GEMA) verantwortlich und stellt eventsolution von jeglichen Ansprüchen frei.

6. Besondere Bestimmungen für Eisbahnen:

Bei der Buchung einer Eisbahn ist das Infoblatt ausdrücklicher Bestandteil dieser AGB und des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sich, alle dort aufgeführten technischen Anforderungen strikt einzuhalten. Verzögerungen oder Schäden durch Nichtbeachtung dieser Vorgaben gehen zu Lasten des Mieters.

7. Besondere Bestimmungen für Virtual Reality (VR)

Bei der Nutzung von VR-Modulen ist der Mieter verpflichtet, die geltenden Jugendschutzbestimmungen sowie gesundheitliche Warnhinweise (z. B. Mindestalter, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie) gegenüber den Teilnehmern aktiv zu kommunizieren.

8. Datenschutz & Eigenwerbung

Bildrechte: Erfolgen Video- oder Fotoaufnahmen durch eventsolution (z. B. 360° Panorama), stellt der Mieter sicher, dass die Teilnehmer gemäß DSGVO informiert wurden und deren Einverständnis vorliegt.

Referenzen: eventsolution ist berechtigt, Fotos/Videos vom Aufbau am Veranstaltungsort für eigene Werbezwecke (Referenzliste, Social Media) zu verwenden, sofern der Mieter nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Mietmaterial und Maße

Abbildungen sind Originalfotos, geringfügige Abweichungen in Farbe oder Form sind möglich. Alle Maße sind Circa-Maße der reinen Stellfläche. Für den Betrieb ist zusätzliche Fläche einzuplanen (bei Eisbahnen mind. 1 Meter umlaufend, Größentoleranz bis 10 %).

10. Ermäßigungen, Hotel & Spesen

Rabatte: Wir gewähren attraktive Nachlässe bei Mehrtages-Einsätzen (z. B. 30 % auf den 2. Miettag) sowie bei Langzeitmieten.

Hotel: Einzelzimmer: 95,00 € | Doppelzimmer: 190,00 €. Mehrkosten zu Messezeiten werden nach Nachweis berechnet.

Verpflegung: Falls vor Ort keine Verpflegung gestellt wird, berechnen wir 25,00 € pro Mitarbeiter/Tag.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung von eventsolution zur Erfüllung oder zu Schadensersatz.

Gerichtsstand ist Moers.

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